|
Die
Zusammenarbeit zwischen der Klaus Juling GmbH und dem Antragsteller kann
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
Sobald ein anderer Versicherungsmakler beauftragt wird, oder der
Versicherungsnehmer eigenständig Vertragsänderungen vornimmt, ist die
Klaus Juling GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.
|
7. Beratungs-
und Dokumentationsverzicht
|
Der Kunde/die
Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung zu dem
beantragten Tarif. Sofern bei der Antragstellung keine Dokumentation
erstellt wird oder die Antragstellung direkt auf der Internetseite eines
Versicherers erfolgt, wird auf eine Dokumentation ausdrücklich
verzichtet.
Der
Kunde/die Kundin wird darauf hingewiesen, dass er/sie vor der
Beantragung jederzeit die Beratung zum gewünschten Versicherungsvertrag
bei der Klaus Juling GmbH in Anspruch nehmen kann und ihm/ihr diese
nachdrücklich empfohlen wird.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht
nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den
Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung
von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen, sofern
eine Antragstellung ohne Inanspruchnahme der angebotenen Beratung
erfolgt.
Weitere Hinweise:
-
Die Klaus Juling GmbH hält keine
unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der
Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
-
Ein Versicherungsunternehmen hält
keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der
Stimmrechte oder des Kapitals an der Klaus Juling GmbH.
-
Beschwerdestellen für
außergerichtliche Streitbeilegungen sind:
·
Versicherungsombudsmann e.V.,
Prof. Wolfgang Römer
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
·
Ombudsmann
für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Helmut Müller
Kronenstraße 13, Leipziger Str. 104, 10117 Berlin
·
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
|