Gesetzesregelung Arzneimittelversorgung
Der Deutsche Bundestag hat am 17.2.2006 das Gesetz zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
(Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG)
beschlossen. Eine Reihe an Details wurden vom Bundesministerium für
Gesundheit in einer Meldung vom 17. Februar 2006 bekannt gegeben. Unter anderem soll ab dem nächsten Jahr dann die
Bonus-Malus-Regelung gelten. Es sollen in Zukunft Zielvorgaben für eine
Preiswürdigkeit der verordneten Arzneimittel gelten. Für Arzneimittel die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden gilt 1. 4.06-31.3.08 ein Preisstopp.