Sterbegeld
Der Anspruch auf Sterbegeld wurde durch Gesetz vom 14. 11. 2003 (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG -, Bundesgesetzblatt I, S. 2190) mit Wirkung ab 1. 1. 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Das Bundessozialgericht die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog als wirksam und verfassungskonform bestätigt.