Lebensversicherung als Erbe
Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. machte heute in einer Meldung darauf aufmerksam, dass Lebensversicherungen die an die Erben ausgezahlt werden der der Erbschaftsteuer unterliegen.