Hundehaftpflicht Tipps
Halten Sie als Privatperson einen Hund oder ein Pferd, so sollte man unbedingt überprüfen, ob für diese Tiere eine Tierhalterhaftpflich, ( Hundehaftpficht bzw Pferdehaftplichtversicherung) besteht. Ganz im Gegensatz zu Haustieren wie Katze und Kanarienvögel sind nämlich diese nicht in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Ihr Hund kann aber beispielsweise enormen Schaden anrichten.
Hierfür haftet man als Hundehalter und die Haftung ist normalerweise nicht begrenzt. Wer einen neuen Vertrag abschließt sollte möglichst eine jährliche Zahlart wählen, da bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird. Achten Sie beim Vergleich der Hundehaftpflicht auch auf die Kündigungszeit. Wer mehr als einen Hund hat, dem gewähren einige Versicherungen ab dem 2.Tier Prämiennachlässe. Beachten Sie die Deckungssummen beim Vergleich. (min 2 Mil. pauschal für Personen- und Sachschäden)
Hierfür haftet man als Hundehalter und die Haftung ist normalerweise nicht begrenzt. Wer einen neuen Vertrag abschließt sollte möglichst eine jährliche Zahlart wählen, da bei halb-, vierteljährlicher oder monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird. Achten Sie beim Vergleich der Hundehaftpflicht auch auf die Kündigungszeit. Wer mehr als einen Hund hat, dem gewähren einige Versicherungen ab dem 2.Tier Prämiennachlässe. Beachten Sie die Deckungssummen beim Vergleich. (min 2 Mil. pauschal für Personen- und Sachschäden)
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