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Gesetzesregelung Arzneimittelversorgung

Geschrieben von admin • Freitag, 17. Februar 2006 • Kategorie: Gesundheit

 

Der Deutsche Bundestag hat am 17.2.2006 das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen. Eine Reihe an Details wurden vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Meldung vom 17. Februar 2006 bekannt gegeben. Unter anderem soll ab dem nächsten Jahr dann die Bonus-Malus-Regelung gelten. Es sollen in Zukunft Zielvorgaben für eine Preiswürdigkeit der verordneten Arzneimittel gelten. Für Arzneimittel die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden gilt 1. 4.06-31.3.08 ein Preisstopp.


Die Festbetragsregelung wird neu definiert. Die Zuzahlung von Arzneien mit einem Preis von 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags können durch Beschluss der Spitzenverbände aufgehoben werden. Die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen (Naturalrabatte) an Apotheken wird unterbunden. Naturalrabatte an die Apotheke wie beispielsweise kostenlose Arznei-Packungen und deren Verkauf zum vollen Listen-Preis sind nicht mehr zulässig. Aber auch die Praxissoftware in der Arztpraxis muss in Zukunft vor Manipulationen sicher sein. Es Bevorzugung eines bestimmten Arzneimittels durch die Software soll damit verhindert werden.

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