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Haftpflicht

Gewässserschaden

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung die gelegentlich auch als Heizöltankversicherung bezeichnet wird, schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Inhalten vor den finanziellen Folgen, wenn beispielsweise Heizöl austritt und im Erdreich versickert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat.

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Gewässserschadenhaftpflicht
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