Vorsorge
Sterbegeld
Seit 2004 wurde Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt belaufen sich heutzutage die Kosten einer Bestattung auf eine Höhe zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Haben Sie mit einer Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt.
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