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Vorsorge

Krankenvollversicherung

Privatversichert? Wer kennt diese Frage nicht! Viele können in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hierzu zählen Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten die ein Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 57.600 Euro) haben sowie Selbständige, Freiberufler, Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.

Gerne beraten wir Sie, ob die private Krankenvollversicherung die optimale Absicherung für Sie ist.
 

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