Vorsorge
Krankenvollversicherung
Privatversichert? Wer kennt diese Frage nicht! Viele
können in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hierzu zählen Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten
die ein Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 57.600 Euro)
haben sowie Selbständige, Freiberufler, Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
Gerne beraten wir Sie, ob die private Krankenvollversicherung
die optimale Absicherung für Sie ist.
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