Haftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht
Diese Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren vor den finanziellen Folgen die sich aus einer Verletzungder Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben ergeben. Zwar kann der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter bzw. dem Bauunternehmer delegieren, nichtsdestotrotz haftet er weiterhin für die Überwachung desselbigen.
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